Struppi & Co. GmbH
Während der Hundehaltung einzuhalten
Während der Hundehaltung einzuhalten Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten generell und sind jährlich wiederkehrend. Umfassende gesetzliche Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Website des Veterinäramt Zürich und des Bundesveterinäramt. Es gilt dass, Hunde täglich maximal 4 Stunden alleine gelassen werden dürfen. die Zwingergrösse speziellen gesetzliche Angaben entsprechen muss. der Hundehalter die Aufsichtspflicht für seinem Hund einhalten muss. Allgemeine Pflicht beim Halten, Führen und Beaufsichtigen des Hundes umfassend einzuhalten sind. Orte mit Zutrittsverbot und genereller Leinenpflicht beachtet, Kot korrekt beseitigt und Lärmbelästigung vermieden werden. Hundeabgabe an die Gemeinde und Haftpflichtversicherung jährlich zu begleichen sind. Namens- oder Adressänderungen bei der Zentralen Datenbank AMICUS und bei der Gemeinde innert 10 Tagen zu melden sind
© Struppi & Co. GmbH - Alexandra Lehmann und Diego Bertschinger
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