Struppi & Co. GmbH
Welchen Kurs muss
ich besuchen?
Gehört mein Hund zu der Rassentypliste I oder II?
Die Rassentypliste I und II entnehmen Sie bitte der Homepage des Veterinäramts des Kanton
Zürichs. (www.veta.zh.ch)
Mein neuer Hund gehört zu keiner Rassentypliste.
Seit dem 1. Januar 2017 muss kein Obligatorischer Kurs besucht werden, sofern mein Hund keiner
Rassentypliste angehört.
Mein neuer Hund ist ein Welpe.
Welpen, der Rassentypliste I, müssen zwischen der 8. und 16. Lebenswoche den Welpenkurs à 4
Lektionen besuchen. Ab dem 5. Lebensmonat wird der Besuch eines Junghundekurses à 10
Lektionen zusätzlich obligatorisch. (Der praktische Sachkundenachweiskurs ist integriert.)
Mein neuer Hund ist ein Junghund.
Junghunde, der Rassentypliste I, müssen zwischen dem 5. und 18. Lebensmonat den
Junghundekurs à 10 Lektionen besuchen. Ab dem 18. Lebensmonat wird der Besuch eines
Erziehungskurses à 10 Lektionen obligatorisch. (Der praktische Sachkundenachweis ist integriert.)
Meiner neuer Hund ist ein erwachsener Hund.
Hunde, der Rassentypliste I, müssen zwischen dem 18. Lebensmonat und 8. Lebensjahr den
Erziehungskurs à 20 Lektionen besuchen. (Der Sachkundenachweiskurs ist integriert.)
Mein neuer Hund gehört zur Rassentypliste II.
"Seit dem 1. Januar 2010 ist die Haltung und Zucht von Hunden der Rassetypenliste II verboten.
Nur Halter, die für ihren Hund eine Haltebewilligung erlangt haben, dürfen den Hund weiterhin im
Kanton Zürich halten. Die vorübergehende Haltung von Hunden der Rassetypenliste II durch
Drittpersonen ist bis zu max. 30 Tagen pro Kalenderjahr erlaubt. Halter mit Wohnsitz ausserhalb
des Kantons Zürich, dürfen sich mit ihren Hunden der Rassetypenliste II im Kanton Zürich
aufhalten, wobei für diese Hunde die Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum
gilt." Quelle: www.veta.zh.ch/Hunde/weitere Angaben zu Hunden der Rassentypliste II
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